BAföG-Beauftragte

Um über das vierte Fachsemester hinaus eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, muss dem Studierendenwerk eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) vorgelegt werden.

  • Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten Fachsemesters die für den geordneten Ausbildungsverlauf vorgesehenen 90 ECTS-Punkte erreicht haben, können Sie das mit einem vom für Sie zuständigen Prüfungsamt erstellten Transcript of Records nachweisen.
  • Sofern Sie nach dem Abschluss des dritten Fachsemesters weniger als 90 ECTS-Punkte erreicht haben, wenden Sie sich zur Erstellung einer Leistungsbescheinigung bitte an die/den BAföG-Beauftragten für Ihren Studiengang.

BAföG-Beauftragte der Studiengänge

Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Christian Klein  
Wirtschaftsingenieurwesen Prof. Dr. Patrick Spieth  
Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Judith Brockmann fb07-pa-wirecht[at]uni-kassel[dot]de
Wirtschaftspädagogik Bastian Klammroth und Jenny Raabe  
Berufspädagogik Bastian Klammroth und Jenny Raabe  
Arbeitslehre Dr. Rüdiger Schnause